Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungen von PräsenzPLUS, einer Marke der SimTEC-System UG. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Bestellung haben Vorrang.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Dienstleistungen, die die SimTEC-System UG, Kommandantenstr. 15a, 47057 Duisburg (nachfolgend „PräsenzPLUS“), unter der Marke PräsenzPLUS mit ihren Kunden schließt.
(2) Das Angebot von PräsenzPLUS richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn PräsenzPLUS ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn PräsenzPLUS Leistungen in Kenntnis abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Gegenstand der Leistungen und Dienstleistungsverhältnis
(1) PräsenzPLUS erbringt Dienstleistungen rund um professionelle Unternehmenswebsites, digitale Sichtbarkeit und digitale Kundengewinnung. Dazu können insbesondere Website-Konzeption und -Produktion, Hosting, technische Betreuung, Änderungen, SEO- und GEO-Leistungen, Local SEO und Google-Unternehmensprofil-Betreuung, SEO-Autopilot, Content sowie Google-Ads-Betreuung gehören.
(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich – soweit nicht im Angebot oder in der Bestellung ausdrücklich etwas anderes geregelt ist – um ein Dienstleistungsverhältnis handelt. Geschuldet sind die im Angebot oder in der Bestellung konkret beschriebenen Dienstleistungen, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder sonstiger Erfolg.
(3) Der genaue Leistungsumfang, etwaige Projektphasen, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung, Vertragslaufzeit und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung und gegebenenfalls ergänzenden individualvertraglichen Vereinbarungen. Bei Widersprüchen gehen individualvertragliche Vereinbarungen diesen AGB vor.
(4) PräsenzPLUS ist in der Wahl der angemessenen Methode, der eingesetzten Werkzeuge und der organisatorischen Umsetzung der vereinbarten Dienstleistungen frei, soweit der vereinbarte Leistungsumfang gewahrt bleibt. PräsenzPLUS darf zur Leistungserbringung geeignete Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und spezialisierte Dienstleister einsetzen.
§ 3 Keine Erfolgspflichten und externe Plattformen
(1) PräsenzPLUS schuldet insbesondere bei Google Business bzw. Local SEO, SEO, GEO, SEO-Autopilot, Content, Google Ads und vergleichbaren laufenden Sichtbarkeits- oder Marketingdienstleistungen keine konkreten Rankings, Platzierungen, KI-Nennungen, Reichweiten, Besucherzahlen, Anrufe, Anfragen, Leads, Umsätze oder sonstigen wirtschaftlichen Erfolge. Etwaige Angaben zu Chancen, Erfahrungswerten oder Prognosen stellen keine Zusage oder Garantie dar.
(2) Bei Google Ads ist das Werbebudget, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht Teil der Vergütung von PräsenzPLUS. Es wird vom Kunden zusätzlich bereitgestellt und gegebenenfalls direkt an den jeweiligen Plattformbetreiber entrichtet.
(3) PräsenzPLUS hat keinen Einfluss auf Entscheidungen, Richtlinien, technische Verfügbarkeit, Kontosperrungen, Freigaben, Anzeigenablehnungen, Ranking- oder Algorithmusänderungen von Google, anderen Suchmaschinen, KI-Systemen, Hosting- oder sonstigen Drittplattformen. Solche Umstände begründen keine Erfolgspflicht und keinen Anspruch auf Anpassung der Vergütung, soweit PräsenzPLUS die Ursache nicht zu vertreten hat.
(4) Soweit im Angebot konkrete Leistungen, Seitenumfänge, technische Maßnahmen oder Inhalte beschrieben sind, werden diese nach Maßgabe des Angebots und der vereinbarten Mitwirkung erbracht. Davon unberührt bleiben die in Absatz 1 genannten, von externen Faktoren abhängigen Ergebnisse.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt PräsenzPLUS alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben, Bild- und Markenmaterialien sowie sonstigen Mitwirkungshandlungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Der Kunde sichert zu, dass er zur Nutzung und Überlassung der bereitgestellten Inhalte berechtigt ist.
(2) Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit seiner Angebote, Inhalte, Werbeaussagen, Internetauftritte, Impressums- und Datenschutzhinweise sowie für die Einhaltung branchenbezogener Vorgaben selbst verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine gesonderte Rechtsberatungsleistung vereinbart wurde. PräsenzPLUS erbringt keine Rechtsberatung.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach, verlängern sich vereinbarte Zeiträume angemessen. Soweit PräsenzPLUS aufgrund fehlender Mitwirkung an der Leistungserbringung gehindert ist, bleibt der Vergütungsanspruch für die vereinbarten Leistungen unberührt, sofern PräsenzPLUS die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
(4) Der Kunde stellt PräsenzPLUS von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger oder nicht ausreichend lizenzierter vom Kunden bereitgestellter Inhalte entstehen. Die Freistellung umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
§ 5 Zustandekommen von Verträgen
(1) Angebote von PräsenzPLUS sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder der Bestellung durch den Kunden und deren Bestätigung durch PräsenzPLUS in Textform, durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch die tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Leistung zustande.
(3) Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform. Sie können Auswirkungen auf Vergütung, Zeitplan und Mitwirkungspflichten haben.
§ 6 Preise, Zahlung und SEPA-Lastschrift
(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Maßgeblich sind die im Angebot, in der Bestellung oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.
(2) Einmalige Leistungen und Setups werden über das jeweilige Angebot oder die Bestellung abgerechnet. PräsenzPLUS kann dort eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung, Abschlagszahlungen oder die Fälligkeit vor Beginn bestimmter Projektphasen vorsehen. Die Leistungserbringung kann bis zum Eingang einer vereinbarten Voraus- oder Abschlagszahlung ausgesetzt werden.
(3) Für monatliche Retainer und sonstige wiederkehrend abzurechnende Produkte ist ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat Voraussetzung der Vertragsdurchführung. Der Kunde erteilt PräsenzPLUS hierfür ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat und hält das benannte Konto ausreichend gedeckt. Die jeweilige Fälligkeit ergibt sich aus dem Angebot oder der Bestellung.
(4) Kann eine Lastschrift aus Gründen fehlschlagen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Kunde den offenen Betrag unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Werktagen nach Mitteilung, auszugleichen und die angemessenen Kosten der Rücklastschrift zu tragen.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind. Gesetzliche Rechte bei Mängeln oder bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Pflichtverletzung bleiben unberührt.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Für sämtliche monatlichen Retainer und sonstigen wiederkehrenden Leistungen ist neben dem SEPA-Lastschriftmandat der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV) Voraussetzung der Vertragsdurchführung. Der Kunde stellt die hierfür erforderlichen Angaben rechtzeitig bereit und wirkt am Abschluss der AVV mit.
(2) Soweit einzelne Verarbeitungsvorgänge rechtlich keine Auftragsverarbeitung darstellen, gelten hierfür die jeweils anwendbaren Datenschutzbestimmungen unmittelbar. Die Pflicht, die AVV für die monatliche Vertragsbeziehung abzuschließen, bleibt hiervon unberührt.
§ 8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Verzug
(1) Die Vertragslaufzeit, Verlängerung, ordentliche Kündigungsfrist und der Beginn der Leistungserbringung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Bestellung oder der Auftragsbestätigung. Eine automatische Verlängerung gilt nur, wenn sie dort ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform, soweit nicht im Angebot oder der Bestellung eine strengere Form vereinbart wurde. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist PräsenzPLUS nach vorheriger angemessener Ankündigung berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen auszusetzen. Gesetzliche Ansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.
(4) Vereinbarte Fristen beginnen erst, wenn alle für die jeweilige Leistungsphase erforderlichen Mitwirkungsleistungen vorliegen und vereinbarte fällige Zahlungen eingegangen sind.
§ 9 Nutzungsrechte und Zugänge
(1) Der Kunde erhält an den individuell für ihn erstellten und vereinbarungsgemäß bezahlten Arbeitsergebnissen die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen, einfachen Nutzungsrechte. Umfang, Zeitpunkt und etwaige Beschränkungen richten sich im Übrigen nach dem Angebot oder der Bestellung.
(2) Nutzungsrechte stehen unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der hierfür geschuldeten Vergütung. Bei vereinbarter Ratenzahlung kann eine abweichende Regelung im Angebot oder in der Bestellung getroffen werden.
(3) Bestehende Rechte von PräsenzPLUS, Dritten oder Open-Source-Lizenzgebern, insbesondere an Vorlagen, Software, Komponenten, Konzepten, Methoden und Werkzeugen, bleiben unberührt. Der Kunde erhält daran nur die jeweils erforderlichen Nutzungsrechte.
(4) Konten bei Drittplattformen, insbesondere Google Ads und Google Unternehmensprofil, sollen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – auf den Kunden laufen. PräsenzPLUS wird als Verwalter oder mit den zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Zugriffsrechten eingebunden.
§ 10 Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
§ 11 Haftung
(1) PräsenzPLUS haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet PräsenzPLUS nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungskopien durch den Kunden entstanden wäre. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitenden, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von PräsenzPLUS.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Duisburg. PräsenzPLUS bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.